Allgemeine Mandatsbedingungen
A. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der APS RA-GmbH (im Folgenden: Kanzlei) und dem Mandanten über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten. Darüber hinaus gelten diese Geschäftsbedingungen auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern der Kanzlei, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Mandatsverhältnis zu der Kanzlei voraussetzen. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche Verträge, die im Rahmen des Online-Angebots der Kanzlei durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. zu Stande kommen.
B. Widersprechende AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten oder sonstiger Geschäftspartner finden keine Anwendung.
C. Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
I. Unverbindliche Anfrage
Allein durch eine Anfrage an die Kanzlei, sei es per Online-Formular, E-Mail, Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise, kommt kein Vertrag zustande. Es wird auch kein Auskunftsverhältnis begründet.
II. Vertragsschluss
Ein Mandatsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass die Kanzlei das Ersuchen um ein Mandat annimmt. Dies wird dem Mandanten bestätigt.
D. Mandatsbearbeitung
I. Gegenstand
Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs.
II. Tatsachenbasis
Die Kanzlei ist im Interesse des Mandanten verpflichtet, im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und vollständig zu erfassen. Dabei ist sie berechtigt, den vom Mandanten angegebenen Sachverhalt als richtig zugrunde zu legen.
Von Dritten und vom Mandanten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die Kanzlei wird jedoch auf von ihr festgestellte Unrichtigkeiten hinweisen. Die Tätigkeit der Kanzlei erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und orientiert sich an Gesetz, Rechtsprechung und dem berufsbezogenen Fachwissen.
III. Steuerrecht
Bei der Beratungstätigkeit werden steuerrechtliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird hierüber ein gesonderter Auftrag erteilt.
IV. Fristsachen
Die Mandantschaft wird etwaige Fristsachen mindestens (auch) mit der Deutschen Post an die Kanzlei übersenden, um den Zugang sicherzustellen.
Die Kanzlei übersendet Fristsachen (im Zweifel) ausschließlich per Post. Die Mandantschaft hat keinen Anspruch auf eine (zusätzliche) Übersendung auf anderem Weg, i.Ü. stellt die Mandantschaft den Zugang der Post bei ihr sicher, auch in Fällen der Abwesenheit.
V. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Die Kanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn ein entsprechender Auftrag erteilt und angenommen wurde.
VI. Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Deckungsanfragen sind eigenständige Angelegenheiten, die grundsätzlich gesondert zu vergüten sind.
VII. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, den Rechtsanwalt bestmöglich zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig und auf Verlangen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind mitzuteilen, da es ansonsten zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die zu Rechtsverlusten führen können.
VIII. Vergütung
1. Rechtsgrundlagen
Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Die Kanzlei hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung auf Basis des Gegenstandswerts erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, § 49b V BRAO.
3. Eingehende Zahlungen
Es ist vereinbart, dass eingehende Zahlungen von der Kanzlei zunächst zur Deckung ihrer Gebühren und Auslagen verwendet werden können.
4. Vorschusszahlungen
Die Kanzlei ist jederzeit berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern, § 9 RVG.
5. Mahngebühren
Die Kanzlei ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs der Mandantschaft pro Mahnschreiben eine pauschale Mahngebühr i.H.v. 10,00 € zu erheben.
Der Mandantschaft steht es frei, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei.
6. Kündigung
a) Kündigungsfrist
Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist stets zulässig. Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
b) bisherige Leistungen
Noch nicht abgerechnete Leistungen werden unverzüglich abgerechnet und sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
7. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung
a) Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
b) Abtretung von Forderungen (Honorare und Auslagen)
Kostenerstattungsansprüche des Mandanten ggü. der Gegenpartei und/oder einer Versicherung werden an die dies annehmende Kanzlei abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung offenzulegen.
c) Zurückbehaltungsrecht
Bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen (Honorare und Auslagen) hat die Kanzlei an den ihr überlassenen Unterlagen gegenüber dem Mandanten ein Zurückbehaltungsrecht, sofern das Zurückbehalten nicht nach den Umständen unangemessen ist.
d) Aufbewahrung von Mandantenunterlagen
Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Mandat hat die Kanzlei alle Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, nur herauszugeben, soweit dies von dem Mandanten ausdrücklich gewünscht wird.
Die Herausgabe erstreckt sich nicht auf den Schriftwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.
IX. Sonstiges
1. Schriftform, Rechtswahl
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand
Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Aktualität dieses Dokuments
Dieses Dokument ist aktuell gültig und hat den Stand Juni 2018.